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Urteil: Mitverschulden bei Eingriff in Beißerei

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Urteil: Mitverschulden bei Eingriff in Beißerei

Beitrag  Admin am Mi 16 Nov 2011, 13:20


Hundebesitzer trägt bei Verletzungen durch Eingreifen in Hundebeißerei hohes Mitverschulden


Gefahr, selbst gebissen zu werden, für Hundehalter erkennbar
Greift ein Hundehalter in die Beißerei zweier Hunde ein, um ihr eigenes Tier zu schützen und dabei von dem fremden Hund gebissen und verletzt wird, erhält von der Halterin des fremden Tieres nur anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Im zugrunde liegenden Streitfall riss sich der Hund der Beklagten im Winter 2009 im Ennepe-Ruhr-Kreis von seiner Leine los, stürzte auf den angeleinten knurrenden Hund der Klägerin zu und biss diesen mehrfach. Die jetzt 44 Jahre alte Klägerin hielt schützend die Hand über den Kopf ihres Tieres, als der fremde Hund erneut zubiss und das erste Glied des linken Zeigefingers der Klägerin abtrennte.

Gericht bewertet Mitverschulden mit 50 %
Die gegen die fremde Hundehalterin gerichtete Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz war erst in zweiter und letzter Instanz teilweise erfolgreich. Auch wenn die Klägerin in berechtigter Sorge um ihr Tier eingriff, musste sie nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm wissen, dass ihr Handeln die Gefahr mit sich bringt, selbst gebissen und verletzt zu werden. Ihr Mitverschulden hat das Gericht mit 50 % bewertet, das verlangte Schmerzensgeld und den Verdienstausfall entsprechend gekürzt und ihr insoweit gut 3.000 Euro zuerkannt.

Tierarztkosten nur anteilig erstattungsfähig
Auch die bezahlten Tierarztkosten bekommt die Klägerin nur anteilig, gekürzt um die Tiergefahr des eigenen Hundes, ersetzt. Ihr stehen nach den Ausführungen des Gerichts nur 75 % dieser Aufwendungen zu, weil sich insoweit ihr Eingreifen nicht ausgewirkt habe.

Oberlandesgericht Hamm
Urteil vom 17.10.2011
- I-6 U 72/11 -


Entnommen: kostenlose.urteile.de

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