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Hundegesetz: Berlin wird härter
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Hundegesetz: Berlin wird härter
Rot-Schwarz will härteres Hundegesetz
08. November 2011 09.32 Uhr,
dpa/B.Z.
Der neue rot-schwarze Senat will die Maßnahmen für Halter gefährlicher Hunde verschärfen.

Berlins Hundegesetz sieht für Hunde wie diesem American Staffordshire in der Öffentlichkeit beißsichere Maulkörbe vor
SPD und CDU wollen das seit 2004 in Berlin geltende Hundegesetz verschärfen: Der Hundeführerschein soll bei sogenannten gefährlichen Hunden künftig verbindlich sein. Bisher ist er für die meisten Rassen freiwillig. Auch die Liste gefährlicher Hunde soll überprüft und gegebenenfalls ausgeweitet werden.
Zehn Hunderassen sind in Berlin als gefährlich eingestuft. Als gefährlich gelten außerdem alle Hunde, die Menschen gebissen oder gefährdet haben, ohne provoziert worden zu sein. Schon jetzt gelten für vier dieser zehn Rassen strenge Auflagen: Wer zum Beispiel einen Pit-Bull oder einen Bullterrier halten will, muss einen sogenannten „Sachkundenachweis“ erbringen. Er besteht aus 15 theoretischen Fragen und einem praktischen Teil, bei dem der Hund bestimmten Befehlen gehorchen muss. Auch ein amtliches Führungszeugnis müssen Besitzer von gefährlichen Hunden vorlegen.
Marcel Gäding vom Berliner Tierschutzverein gehen die geplanten Maßnahmen nicht weit genug. Er sprach sich am Montag für einen verbindlichen Führerschein für jeden Hundebesitzer aus – unabhängig von der Hunderasse. Das sei „aus Tierschutzsicht sehr sinnvoll“, da Hundehalter oft nicht wüssten, worauf sie sich einließen. Hingegen hält er es nicht für sinnvoll, bestimmte Hunderassen grundsätzlich als gefährlich einzustufen.
Seit 2004 ist in Berlin das Hundegesetz in Kraft, zuletzt wurde 2010 ein Pflicht-Mikrochip für alle Hunde eingeführt. Zudem müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen. Schließlich legt eine Liste fest, welche Rassen als gefährlich anzusehen sind. Außerdem müssen alle als gefährlich eingestuften Hunde ab dem siebten Monat in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen.
Artikel entnommen: BZ Berlin
08. November 2011 09.32 Uhr,
dpa/B.Z.
Der neue rot-schwarze Senat will die Maßnahmen für Halter gefährlicher Hunde verschärfen.

Berlins Hundegesetz sieht für Hunde wie diesem American Staffordshire in der Öffentlichkeit beißsichere Maulkörbe vor
SPD und CDU wollen das seit 2004 in Berlin geltende Hundegesetz verschärfen: Der Hundeführerschein soll bei sogenannten gefährlichen Hunden künftig verbindlich sein. Bisher ist er für die meisten Rassen freiwillig. Auch die Liste gefährlicher Hunde soll überprüft und gegebenenfalls ausgeweitet werden.
Zehn Hunderassen sind in Berlin als gefährlich eingestuft. Als gefährlich gelten außerdem alle Hunde, die Menschen gebissen oder gefährdet haben, ohne provoziert worden zu sein. Schon jetzt gelten für vier dieser zehn Rassen strenge Auflagen: Wer zum Beispiel einen Pit-Bull oder einen Bullterrier halten will, muss einen sogenannten „Sachkundenachweis“ erbringen. Er besteht aus 15 theoretischen Fragen und einem praktischen Teil, bei dem der Hund bestimmten Befehlen gehorchen muss. Auch ein amtliches Führungszeugnis müssen Besitzer von gefährlichen Hunden vorlegen.
Marcel Gäding vom Berliner Tierschutzverein gehen die geplanten Maßnahmen nicht weit genug. Er sprach sich am Montag für einen verbindlichen Führerschein für jeden Hundebesitzer aus – unabhängig von der Hunderasse. Das sei „aus Tierschutzsicht sehr sinnvoll“, da Hundehalter oft nicht wüssten, worauf sie sich einließen. Hingegen hält er es nicht für sinnvoll, bestimmte Hunderassen grundsätzlich als gefährlich einzustufen.
Seit 2004 ist in Berlin das Hundegesetz in Kraft, zuletzt wurde 2010 ein Pflicht-Mikrochip für alle Hunde eingeführt. Zudem müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen. Schließlich legt eine Liste fest, welche Rassen als gefährlich anzusehen sind. Außerdem müssen alle als gefährlich eingestuften Hunde ab dem siebten Monat in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen.
Artikel entnommen: BZ Berlin
Nach neuer Beißattacke Leinenzwang für alle Hunde?
Nach neuer Beißattacke Leinenzwang für alle Hunde?
Die rot-schwarze Koalition will Berlins Hundegesetz verschärfen. Das könnte dazu führen, dass künftig alle Hunde an die Leine müssen. Leinenzwang für alle Hunde?
Und auch auf die Halter könnten neue Pflichten zukommen.
Nach einem Modell, das derzeit auch in Nordrhein-Westfalen erwogen wird, arbeiten die Veterinäre aber folgende neue Regelung aus:
Nahezu für jeden Hund in Berlin, „ausgenommen für ganz Kleine“, soll erst einmal grundsätzlich die Leinenpflicht gelten. Vom Zwang, ihren Liebling kurz zu halten, können sich die Halter aber befreien, in dem sie bei einer anerkannten Hundeschule mit ihrem Tier Kurse belegen und einen Hundeführerschein erwerben. Welche Schulen eine Lizenz erhalten und wie sich alles kontrollieren lässt, dies gehört zu den vielen Details, die noch geklärt werden müssen. Der Vize-Fraktionschef der CDU, Mario Czaja, begrüßt den Plan. Die Initiative der Veterinäre komme der Koalition gerade recht. „Wir werden darauf aufbauen.“
Mehr zum Thema: Unangeleinter Schäferhund griff Kinder an
Nach dem geltenden Gesetz müssen Hunde, die nicht zu den „gefährlichen Rassen“ gehören, nur in Parks, Wäldern, Treppenhäusern, in Bussen und Bahnen sowie „auf Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen“ angeleint werden. Ansonsten müssen sie nur mit einem Chip versehen und haftpflichtversichert sein.
Die Allianz-Versicherung betonte am Dienstag, „wie unabdingbar die Hundehaftpflicht ist“. Wer seinen Hund unversichert lasse, riskiere nicht nur Bußgelder, sondern „den finanziellen Ruin.“ Nach einer Bissattacke wie in Mariendorf „holen sich die Krankenkassen das Geld für medizinische Behandlungen vom Hundehalter zurück“, sagte Allianz-Sprecherin Sabine Schaffrath. Schnell würden „hohe fünfstellige Zahlen erreicht“. Deshalb werden Hunde in der Regel mit Deckungssummen von bis zu zehn Millionen Euro versichert.
Susi Q- Welpe

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